Erste Tipps
Frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem Anwalt kann gerade in Strafverfahren von entscheidender Bedeutung sein – am besten, bevor Sie gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Angaben zur Sache machen. Natürlich können Sie einen Strafverteidiger auch schon kontaktieren, bevor die Strafverfolgungsbehörden Sie im Visier haben.
Selbstverständlich haben Sie als Beschuldigter ein Schweigerecht. Im gesamten Verfahren sind Sie nicht verpflichtet, über Ihre Personalien hinausgehende Angaben zu machen.