Vorladung durch die Polizei
Wenn Sie von der Polizei zu einer Beschuldigtenvernehmung vorgeladen werden, sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, zu erscheinen. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen wollen, rate ich Ihnen, diesen abzusagen. Wenn Sie mich beauftragen, kann das über unsere Kanzlei erfolgen. Im gleichen Zuge würde ich auch Akteneinsicht beantragen.
Natürlich würde ich auch prüfen, ob sich eine frühzeitige Aussage bei der Polizei oder Angaben auf einem polizeilichen Anhörungsbogen für Sie positiv auswirken könnten.