Opferrecht

Gerne vertrete ich Sie auch dann, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind. Die Skala reicht von schweren Gewalt- und Sexualdelikten bis zu Stalking, Mobbing oder Belästigung. Ihre Interessen kann ich insbesondere in einer Hauptverhandlung wahren und durchsetzen. Diese wird vom Opfer oft als sehr belastend empfunden.

Es besteht die Möglichkeit der Erhebung einer Nebenklage. Ebenso kann ich Sie als Zeugenbeistand unterstützen.

Neben diesen Möglichkeiten kann ich Ihnen selbstverständlich auch beratend außerhalb einer Gerichtsverhandlung zur Seite stehen oder in Ihrem Auftrag eine Strafanzeige erstatten und einen Strafantrag stellen.

Oftmals ergeben sich auch Fragen zum Gewaltschutzgesetz.