Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht gehört zum sogenannten Nebenstrafrecht, es ist ein Teilgebiet des Wirtschaftsstrafrechts. Vertrauen Sie auf meine Kompetenz im Strafrecht und im Steuerrecht als ehemaliger Richter in einer großen Wirtschaftsstrafkammer und als ehemaliger Beamter im höheren Dienst der bayerischen Finanzverwaltung.

Steuerstraftaten sind beispielsweise die Steuerhinterziehung, die Steuerhehlerei oder der Bannbruch. Bei der leichtfertigen Steuerverkürzung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Eine rechtzeitige Selbstanzeige kann zur Straffreiheit führen.

Strafrecht und Steuerrecht sind zwei sehr unterschiedliche Materien mit zum Beispiel unterschiedlichen Mitwirkungspflichten und verschiedenen Beweisanforderungen an die Strafverfolgungsbehörden und die Steuerverwaltung bei der Steuerfestsetzung. Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung und die Bußgeld- und Strafsachenstellen bei den Finanzämtern sind für die Strafverfolgung zuständig. Regelmäßig geht es daneben in einem eigenständigen Verfahren bei dem zuständigen Finanzamt um die Festsetzung der Steuern. Hier kann ich ebenso Ihre Vertretung übernehmen. Gerne arbeite ich auch mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zusammen.

Im Falle bereits festgesetzter oder zu erwartender höherer Steuerbeträge kann ich bei Zahlungsschwierigkeiten in Ihrem Auftrag Anträge auf Vollstreckungsaufschub oder Stundung bei dem zuständigen Finanzamt stellen und insoweit Verhandlungen führen. Auch ein Erlass, insbesondere von Säumniszuschlägen, kann in Betracht kommen.