Strafbefehl

Mit dem Strafbefehl machen Ihnen Staatsanwaltschaft und Gericht ein „Angebot“, das Verfahren ohne Hauptverhandlung zu beenden.
Es ist zu prüfen, ob es ratsam ist, dieses „Angebot“ anzunehmen oder innerhalb der Frist von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Der Einspruch kann zum Beispiel auf die Zahl der Tagessätze oder die Tagessatzhöhe beschränkt werden. Je nach Entwicklung der Sache bestünde später auch die Möglichkeit, den Einspruch zurückzunehmen.