Verhaftung

Droht eine Festnahme durch die Strafverfolgungsbehörden oder ist diese bereits erfolgt, besteht umgehender Handlungsbedarf. In diesem Falle ist anzuraten, sofort Hilfe für die Wahrnehmung Ihrer Rechte in Anspruch zu nehmen, um von Beginn an die Weichen des Verfahrens richtig zu stellen.

Bleiben Sie trotz der Ausnahmesituation möglichst ruhig und hinsichtlich der Handlungsanweisungen der Polizei eher kooperativ, um nicht das Risiko einzugehen, dass seitens der Behörde weitere Anzeigen wegen Beleidigung oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder gar wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte gegen Sie vorgelegt werden.